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Freiwillig Belegung von drei Leistungskursen am Käthe-Kollwitz-Gymnasium

Am Käthe-Kollwitz-Gymnasium können sich die Schüler*innen seit dem Schuljahr 2018/19 freiwillig für die Belegung von drei Leistungskursen entscheiden. Dies hat den Vorteil, dass die Belegverpflichtung von 66 Jahreswochenstunden bereits mit 38 statt mit 40 Kursen erreicht wird. Außerdem werden in einem Leistungskurs erweiterte Kenntnisse und ein vertieftes wissenschaftspropedeutisches Verständnis vermittelt.

Die Leistungskurse dienen in besonderem Maße der Gewährleistung der Studierfähigkeit, ermöglichen eine individuelle fachliche Schwerpunktsetzung und umfassen fünf Wochenstunden. In den Grundkursen werden grundlegende inhaltliche und methodische Kenntnisse des jeweiligen Faches vermittelt. Die Grundkurse umfassen in Sport zwei, sonst drei Wochenstunden.

Zu Beginn des 3. Kurshalbjahres entscheiden die Schüler*innen, welche zwei der drei Leistungskurse das 1. und 2. Prüfungsfach sind. Der übrige Leistungskurs kann dann zum 3. bzw. 4. Prüfungsfach oder zum Referenzfach der 5. Prüfungskomponente gewählt werden. Eine Pflicht zur Wahl als ein Prüfungsfach oder als Referenzfach der 5. Prüfungskomponente besteht nicht.

Im Fall der Wahl eines Leistungskursfaches zum dritten Prüfungsfach gilt das Folgende: In der Abiturprüfung in zentral geprüften Fächern wird grundsätzlich die Klausur des Grundkurses geschrieben; auf Antrag des Prüflings kann die Leistungskursklausur geschrieben werden, wenn dies organisatorisch möglich ist. In der Abiturprüfung in dezentral geprüften Fächern wird grundsätzlich der kursbezogene genehmigte Vorschlag für den Leistungskurs geschrieben; auf Antrag des Prüflings kann eine Grundkursklausur geschrieben werden, wenn der Schule ein für einen Grundkurs genehmigter Vorschlag zur Verfügung steht.

Durch die Entscheidung für drei Leistungskurse vergrößert sich auch das Kursangebot der Schule, da ein Kurs entsprechen der schulorganisatorischen Bedingungen erst ab einer bestimmten Schülerzahl eingerichtet werden kann. Der dritte Leistungskursen wird in den Zeugnissen unter Bemerkungen ausgewiesen. Die freiwillige Belegung von drei Leistungskursen wird im § 24 der VOGO geregelt.

Herr Körner (Pädagogischer Koordinator am Käthe-Kollwitz-Gymnasium)