Beurlaubungen und Befreiungen vom Unterricht
(nach AV Schulbesuchspflicht)
Freistellungen bis zu 3 Tagen
- Formlosen Antrag mit Unterschrift inkl. Begründung, Zeitraum und einem Beleg mind. 3 Tage im Voraus beim Klassenleitungsteam einreichen
- Hinweis: Bei einer Freistellung für einen Arztbesuch sind Gründe darzulegen, warum dieser nicht in der unterrichtsfreien Zeit stattfinden kann.
Freistellungen über 3 Tagen oder direkt vor oder nach den Ferien
- Formlosen Antrag mit Unterschrift inkl. Begründung, Zeitraum und einem Beleg mind. zwei Wochen im Voraus bei der Schulleiterin Frau Ley einreichen (Abgabe des Antrages im Sekretariat)
- Hinweis: Beurlaubungen unmittelbar vor oder nach den Ferien werden nur im absoluten (begründeten) Ausnahmefall genehmigt.